Container für Holzabfall
Holzabfall - Was darf in den Container?
Erlaubt:
Naturholz, Altholz oder Bauholz, Spanplatten, Furnierholz, Verleimtes, Leimholzplatten, Innentüren, Dielen, Fußböden, Parkett, Kisten, Profilbretter, Deckenpaneele, Zierbalken, Bauspanplatten + unbehandeltes Holz
Verboten:
Abfälle wie z.B. Glas, Holz mit Beschichtung aus halogenorganischen Verbindungen oder Holzschutzmittel wie Gartenzäune, Jägerzäune, Fensterholz, Fensterrahmen, Türrahmen, stark lackiertes Holz, Holzzäune, mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, Baumstämme, Baumstubben und Wurzeln, Balkongeländer, Außentüren, Gartenmöbel aus Holz, Holzterrassen, Pflanzpfähle, druckimprägniertes Holz wie z.B. Zäune oder imprägnierte Sichtschutzwände, Bahnschwellen, Bauschutt, Ziegel, Steine, Gummi, Kabel, Kabelreste, Tapetenreste, Papier, Pappe, Verpackungen, Verpackungsstyropor, Folien, Gips, Rigips, Strohmatten, Teppichreste, Kunststoffe, Eimer, Textilien, Altkleider, Altmöbel mit Polster, Blech, Altreifen, Dachpappe, Dämmstoffe, Erde, Sand, Schornsteinschutt, Boden, asbesthaltige Baustoffe, Bimsstein, Ytong, Schlacke, Batterien, Brandabfälle, Chemikalien, Elektroschrott, Flüssigkeiten, Grünschnitt, Kabel, Metall, Müll, Öl, Restabfall, Schilf, Tapeten, etc.
Unsere Container
Wie muss der Container befüllt werden?
Damit Ihr Container sicher transportiert und ordnungsgemäß entleert werden kann, beachten Sie bitte folgende Vorgaben:

Container dürfen nur bis zur Ladekante befüllt werden.

Eine Überladung oder eine ungleichmäßige, stark gehäufte Beladung ist nicht zulässig.
Bitte sorgen Sie dafür, dass keine Materialien über den Rand hinausragen und der Containerinhalt beim Transport nicht verrutschen oder herausfallen kann. Eine ordnungsgemäße Befüllung ist wichtig für die Sicherheit auf der Straße – und vermeidet unnötige Zusatzkosten.
